Rechtsprechung
   BGH, 10.08.2023 - StB 35/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,21725
BGH, 10.08.2023 - StB 35/23 (https://dejure.org/2023,21725)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2023 - StB 35/23 (https://dejure.org/2023,21725)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2023 - StB 35/23 (https://dejure.org/2023,21725)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,21725) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Variante 8 AWG, § ... 211 StGB, § 212 StGB, §§ 8, 9, 10, 11, 12 VStGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB, § 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AWG, Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002, § 210 Abs. 2, § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 StPO, § 203 StPO, § 112 Abs. 1 Satz 1, § 126a StPO, § 27 Abs. 1 StGB, § 464 Abs. 1 StPO, § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 StrEG

  • Wolters Kluwer

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Eröffnung des Hauptverfahrens bei hinreichendem Tatverdacht der Straftat (hier: Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Eröffnung des Hauptverfahrens bei hinreichendem Tatverdacht der Straftat (hier: Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot)

  • datenbank.nwb.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 341
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 19.04.2018 - 3 StR 286/17

    Urteil im Fall des Anschlags auf einen Polizeibeamten im Auftrag des "IS"

    Auszug aus BGH, 10.08.2023 - StB 35/23
    a) Unter einem Unterstützen im Sinne von § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB ist grundsätzlich jedes Tätigwerden eines Nichtmitglieds zu verstehen, das die innere Organisation der Vereinigung und deren Zusammenhalt unmittelbar fördert, die Realisierung der von ihr geplanten Straftaten - wenngleich nicht unbedingt maßgebend - erleichtert oder sich sonst auf deren Aktionsmöglichkeiten und Zwecksetzung in irgendeiner Weise positiv auswirkt und damit die ihr eigene Gefährlichkeit festigt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 19. April 2018 - 3 StR 286/17, BGHSt 63, 127Rn. 17; vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69Rn.

    Dies kann zum einen dadurch geschehen, dass ein Außenstehender mitgliedschaftliche Beteiligungsakte eines Angehörigen der Vereinigung fördert; in diesem Sinne handelt es sich beim Unterstützen um eine zur Täterschaft verselbständigte Beihilfe zur Mitgliedschaft (vgl. etwa BGH, Urteile vom 19. April 2018 - 3 StR 286/17, BGHSt 63, 127Rn. 17).

    Zum anderen greift der Begriff des Unterstützens einer Vereinigung über ein im strengeren Sinne des § 27 Abs. 1 StGB auf die Förderung der Tätigkeit eines Vereinigungsmitglieds beschränktes Verständnis hinaus; denn er bezieht sich auch und - wie schon der Wortlaut des Gesetzes zeigt - sogar in erster Linie auf die Vereinigung als solche, ohne dass im konkreten Fall die Aktivität des Nichtmitglieds zu einer einzelnen organisationsbezogenen Tätigkeit eines Organisationsmitglieds hilfreich beitragen muss (vgl. BGH, Urteile vom 19. April 2018 - 3 StR 286/17, BGHSt 63, 127Rn. 17; vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69Rn.

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, wenn die Förderungshandlung an sich konkret wirksam, für die Organisation objektiv nützlich ist und dieser mithin irgendeinen Vorteil bringt; ob der Vorteil genutzt wird und daher etwa eine konkrete, aus der Organisation heraus begangene Straftat oder auch nur eine organisationsbezogene Handlung eines ihrer Mitglieder mitprägt, ist dagegen ohne Belang (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2018 - 3 StR 286/17, BGHSt 63, 127Rn. 18; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 334/15, BGHR StGB § 129a Abs. 5 Unterstützen 6 Rn. 5; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69Rn.

    In diesem Sinne muss der Organisation durch die Tathandlung kein messbarer Nutzen entstehen (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2018 - 3 StR 286/17, BGHSt 63, 127Rn. 18; Beschluss vom 11. Juli 2013 - AK 13/13 u.a., BGHSt 58, 318Rn. 19).

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 10.08.2023 - StB 35/23
    a) Unter einem Unterstützen im Sinne von § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB ist grundsätzlich jedes Tätigwerden eines Nichtmitglieds zu verstehen, das die innere Organisation der Vereinigung und deren Zusammenhalt unmittelbar fördert, die Realisierung der von ihr geplanten Straftaten - wenngleich nicht unbedingt maßgebend - erleichtert oder sich sonst auf deren Aktionsmöglichkeiten und Zwecksetzung in irgendeiner Weise positiv auswirkt und damit die ihr eigene Gefährlichkeit festigt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 19. April 2018 - 3 StR 286/17, BGHSt 63, 127Rn. 17; vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69Rn.

    Zum anderen greift der Begriff des Unterstützens einer Vereinigung über ein im strengeren Sinne des § 27 Abs. 1 StGB auf die Förderung der Tätigkeit eines Vereinigungsmitglieds beschränktes Verständnis hinaus; denn er bezieht sich auch und - wie schon der Wortlaut des Gesetzes zeigt - sogar in erster Linie auf die Vereinigung als solche, ohne dass im konkreten Fall die Aktivität des Nichtmitglieds zu einer einzelnen organisationsbezogenen Tätigkeit eines Organisationsmitglieds hilfreich beitragen muss (vgl. BGH, Urteile vom 19. April 2018 - 3 StR 286/17, BGHSt 63, 127Rn. 17; vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69Rn.

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, wenn die Förderungshandlung an sich konkret wirksam, für die Organisation objektiv nützlich ist und dieser mithin irgendeinen Vorteil bringt; ob der Vorteil genutzt wird und daher etwa eine konkrete, aus der Organisation heraus begangene Straftat oder auch nur eine organisationsbezogene Handlung eines ihrer Mitglieder mitprägt, ist dagegen ohne Belang (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2018 - 3 StR 286/17, BGHSt 63, 127Rn. 18; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 334/15, BGHR StGB § 129a Abs. 5 Unterstützen 6 Rn. 5; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69Rn.

  • BGH, 16.05.2007 - AK 6/07

    Werben für terroristische Vereinigungen in Chatrooms

    Auszug aus BGH, 10.08.2023 - StB 35/23
    136; Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345Rn.

    134; Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345Rn.

  • BGH, 22.04.2003 - StB 3/03

    Bildung einer kriminellen Vereinigung ("Landser-Fall"; Organisationsstruktur bei

    Auszug aus BGH, 10.08.2023 - StB 35/23
    Ein hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 2003 - StB 3/03, BGHR StPO § 210 Abs. 2 Prüfungsmaßstab 2; vom 7. Oktober 2021, StB 31 u. 32/21, juris Rn. 9; jeweils mwN).

    Der hinreichende Tatverdacht setzt eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Verurteilung voraus; damit wird ein geringerer Grad der Wahrscheinlichkeit vorausgesetzt, als dies beim dringenden Tatverdacht im Sinne des § 112 Abs. 1 Satz 1 oder § 126a StPO der Fall ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 2003 - StB 3/03, aaO; vom 7. Oktober 2021, StB 31 u. 32/21, aaO).

  • BGH, 11.08.2021 - 3 StR 268/20

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Errichtung von Social

    Auszug aus BGH, 10.08.2023 - StB 35/23
    Dementsprechend ist auf der Grundlage sachverständiger Ausführungen in einem anderen Verfahren festgestellt worden, dass die Kämpfer zunehmend auf Geldzahlungen aus dem Ausland angewiesen gewesen seien, und zwar nicht nur, um sich damit selbst zu unterhalten und so weiter für den IS tätig sein zu können, sondern auch, um mit solchen Geldern Waffen und Munition für ihre Tätigkeit als IS-Kämpfer zu erwerben (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 2021 - 3 StR 268/20, juris Rn. 13), was ebenfalls berücksichtigt werden kann.

    Danach dürfen den in Anhang I der Durchführungsverordnung, in dem auch der IS gelistet ist, aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen, Einrichtungen und Vereinigungen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen (vgl. zur Strafbarkeit im Einzelnen BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - 3 StR 156/20, NStZ 2022, 423 Rn. 9; Beschluss vom 11. August 2021 - 3 StR 268/20 Rn. 15 ff., BGHR AWG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Bereitstellungsverbot 1 Rn. 19 f. mwN).

  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 156/20

    Strafbarer Verstoß gegen außenwirtschaftsrechtliches Bereitstellungsverbot durch

    Auszug aus BGH, 10.08.2023 - StB 35/23
    Hinreichender Tatverdacht besteht in allen drei Fällen auch hinsichtlich einer tateinheitlich (vgl. insofern BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - 3 StR 156/20, NStZ-RR 2021, 388, 390 mwN) begangenen Zuwiderhandlung gegen das Bereitstellungsverbot nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Variante 8 AWG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 (ABl. L 139 vom 29. Mai 2002, S. 9) und Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 632/2013 der Kommission vom 28. Juni 2013 (ABl. L 179 vom 29. Juni 2013, S. 85).

    Danach dürfen den in Anhang I der Durchführungsverordnung, in dem auch der IS gelistet ist, aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen, Einrichtungen und Vereinigungen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen (vgl. zur Strafbarkeit im Einzelnen BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - 3 StR 156/20, NStZ 2022, 423 Rn. 9; Beschluss vom 11. August 2021 - 3 StR 268/20 Rn. 15 ff., BGHR AWG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Bereitstellungsverbot 1 Rn. 19 f. mwN).

  • BGH, 26.07.2007 - StB 31/07

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen Maßregel gegen einen Zeugen

    Auszug aus BGH, 10.08.2023 - StB 35/23
    Ein hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 2003 - StB 3/03, BGHR StPO § 210 Abs. 2 Prüfungsmaßstab 2; vom 7. Oktober 2021, StB 31 u. 32/21, juris Rn. 9; jeweils mwN).

    Der hinreichende Tatverdacht setzt eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Verurteilung voraus; damit wird ein geringerer Grad der Wahrscheinlichkeit vorausgesetzt, als dies beim dringenden Tatverdacht im Sinne des § 112 Abs. 1 Satz 1 oder § 126a StPO der Fall ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 2003 - StB 3/03, aaO; vom 7. Oktober 2021, StB 31 u. 32/21, aaO).

  • BGH, 11.07.2013 - AK 13/13

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Förderung des Werbens

    Auszug aus BGH, 10.08.2023 - StB 35/23
    In diesem Sinne muss der Organisation durch die Tathandlung kein messbarer Nutzen entstehen (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2018 - 3 StR 286/17, BGHSt 63, 127Rn. 18; Beschluss vom 11. Juli 2013 - AK 13/13 u.a., BGHSt 58, 318Rn. 19).
  • BGH, 26.03.2009 - StB 20/08

    BGH eröffnet Hauptverfahren wegen Vorwurfs der Förderung des iranischen

    Auszug aus BGH, 10.08.2023 - StB 35/23
    Der Bundesgerichtshof hat als Beschwerdegericht das Wahrscheinlichkeitsurteil des Oberlandesgerichts und dessen rechtliche Bewertung in vollem Umfang nachzuprüfen und die Voraussetzungen der Eröffnung selbständig zu würdigen (BGH, Beschlüsse vom 26. März 2009 - StB 20/08, BGHSt 53, 238 Rn. 24 ff.; vom 15. Oktober 2013 - StB 16/13, juris Rn. 16).
  • BGH, 22.02.2018 - AK 4/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen dringenden Tatverdachts von

    Auszug aus BGH, 10.08.2023 - StB 35/23
    Eine ins Einzelne gehende Glaubhaftigkeitsanalyse der Aussage der Zeugin ist im jetzigen Stadium des Verfahrens weder rechtlich geboten noch tatsächlich möglich (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2018 - AK 4/18 und StB 29/17, juris Rn. 28; vom 26. Juni 2019 - StB 10/19, NStZ-RR 2019, 282).
  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 334/15

    Strafbare Unterstützung einer terroristischen Vereinigung: Unterstützungsleistung

  • BGH, 26.06.2019 - StB 10/19

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung wegen des Verdachts terroristischer

  • BGH, 14.12.2017 - StB 18/17

    Keine Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch Übergabe von Geld-

  • BGH, 15.10.2013 - StB 16/13

    Verbotene Technologielieferungen in den Iran; Evokationsrecht des

  • BGH, 09.01.2020 - AK 61/19

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des

  • BGH, 28.05.2018 - 3 StR 490/17

    Gesamtstrafenausspruch i.R. einer Verurteilung wegen Unterstützung einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht